Kaum ein Unternehmen verfügt über Allgemeine Geschäftsbedingungen, die zu hundert Prozent wirksam sind. Die AGB-Rechtsprechung bildet sich ständig fort. Einzelne Vertragsklauseln, die noch vor wenigen Jahren üblich und wirksam waren, werden heute vom Bundesgerichtshof als intransparent oder überraschend und damit unwirksam angesehen.
Für die Anfertigung und alljährliche Überprüfung der AGB unserer Unternehmermandanten greifen wir auf unsere mit allen namhaften Kommentaren ausgestattete Bibliothek zurück, auf die auch die Gerichte erfahrungsgemäß bei ihrer Entscheidung zurückgreifen. Verbleiben Zweifel an einer von Ihnen gewünschten Allgemeinen Geschäftsbedingung, prüfen wir diese mithilfe einer der Rechtsprechungsdatenbanken, über die unsere Kanzlei verfügt.