Abfindung


Eine Abfindungszahlung soll den Nachteil ausgleichen, der mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden ist. Für bestimmte Fälle ist der Anspruch auf eine Abfindungszahlung gesetzlich geregelt, so zum Beispiel in § 9 KSchG für den Fall, dass bei einer sozial ungerechtfertigten Kündigung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht erfolgt.

In anderen Fällen ist die Zahlung einer Abfindung Vereinbarungssache. Die Höhe der Abfindungszahlung wird im Einzelfall von den Parteien ausgehandelt.

Wir beraten Sie gerne über das Thema Abfindungszahlungen, über Ihre Aussichten im Rahmen einer Verhandlung und steigen auf Wunsch als Ihr Vertreter in die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer -sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich- ein.

 

Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft
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