Allgemeines Strafrecht


Mit dem Bereich des allgemeinen Strafrechts sind sämtliche Delikte gemeint, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch geregelt sind. Auch hier findet eine Unterteilung in Deliktgruppen statt, bei denen jeweils unterschiedliche Anforderungen an eine Strafverteidigung gestellt werden.

Die Deliktsgruppen gliedern sich in

  • Vermögensdelikte
    • Diebstahl, Unterschlagung, Raub
    • Betrug, Erpressung, Versicherungsmissbrauch
    • Untreue, Hehlerei, Geldwäsche
    • Sachbeschädigung
  • Delikte, die gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit gerichtet sind
    • Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
    • Körperverletzung
    • Nötigung, Beleidigung
  • Delikte gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs
    •  Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung
  • Delikte gegen die Staatsgewalt oder die Rechtspflege
    • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung
    • falsche uneidliche Aussage oder Meineid, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung
  • Amtsdelikte
    • Vorteilsannahme
    • Bestechung

Rechtsanwältin Kalagi berät Sie über die Besonderheiten, die sich in Ihrem konkreten Fall ergeben und steht Ihnen bei einer möglichen Vornahme von Zwangsmitteln im Ermittlungsverfahren wie Durchsuchung, Beschlagnahme oder Untersuchungshaft zur Seite.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass im Strafrecht häufig Fristen einzuhalten sind. Dies betrifft sowohl Einlassungs- als auch Rechtsmittelfristen. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch beim zuständigen Gericht eingelegt werden.