Arztstrafrecht


Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrens wegen dem Vorwurf berufsbedingter Pflichtverstöße kann für den Arzt neben der persönlichen Belastung im privaten Bereich eine Gefahr für die berufliche Existenz bedeuten. Im Falle einer Verurteilung kann neben einer Strafe zusätzlich ein Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren verhängt werden. Auswirkungen auf die Approbation oder Kassenzulassung sind möglich. Während des Verfahrens drohen Zwangsmaßnahmen wie die Durchsuchung der Praxisräume und Beschlagnahme von Krankenblattunterlagen. Hinzu kommt die zumeist lange Dauer des Ermittlungsverfahrens, die sich aus der erforderlichen Einholung von Sachverständigengutachten ergibt.

Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ärzte betreffen vor allem die Deliktbereiche

  • fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Abrechnungsbetrug
  • Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
  • Vertragsarztuntreue
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • strafbare Verschreibung, Verabreichung und Überlassung von Betäubungsmitteln
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Urkundenfälschung an Krankenakten
  • strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung des Arztes.

In Betracht kommen außerdem strafrechtliche Probleme aus den Bereichen

  •  ärztliche Sterbehilfe
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Organentnahme
  • Kastration und Sterilisation
  • klinische Arzneimittelprüfung
  • moderne Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie

Eine effiziente Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren gegen Ärzte erfordert neben umfassenden Kenntnissen im allgemeinen Strafrecht spezielle Kenntnisse des Arztstrafrechts. Rechtsanwältin Kalagi hat sich sowohl im Bereich des Strafrechts als auch im Medizinrecht spezialisiert. Neben der Strafverteidigung bietet Sie Ihnen auch Beratung im präventiven Bereich an.

Die Beauftragung eines Strafverteidigers sollte frühzeitig erfolgen, damit dieser möglichst effektiv auf den Ablauf des Verfahrens Einfluss nehmen kann. Ihr Anwalt hat die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und sich erst nach Kenntnis von dem Akteninhalt und Rücksprache mit Ihnen schriftlich zur Sache einzulassen.