Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen. Der Aufhebungsvertrag ermöglicht eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann für den Arbeitnehmer allerdings nachteilige sozialrechtliche Konsequenzen haben, so z. B. eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld. Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte daher anwaltlicher Rat eingeholt werden, um spätere Nachteile zu vermeiden.