Wir beraten Sie über die Voraussetzungen des Vorliegens eines Betriebsübergangs sowie über die Rechtsfolgen.
Wann ein Betriebsübergang vorliegt und damit die bestehenden Arbeitsverhältnisse einem Schutz unterliegen oder nicht, wird durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichthofes festgelegt. Diese ist allerdings nicht einheitlich und ständig im Wandel begriffen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es daher empfehlenswert, sich im Falle eines geplanten Betriebsübergangs durch einen Anwalt über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu informieren.