Betriebsverfassungsrecht


Besteht im Betrieb ein Betriebsrat (BR), so hat dieser Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Wir beraten Arbeitgeber und Betriebsräte.

Wichtige Entscheidungen sollten im Vorfeld mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden. So können Fehler etwa bei der Mitbestimmung bei Einstellung oder Kündigung, Interessenausgleich und Sozialplan vermieden werden.

Wir klären Sie darüber auf, in welchen Fällen eine Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats erforderlich ist und welche Konsequenzen eine unterlassene Anhörung haben kann. Auch beraten wir Sie über Umfang und Grenzen des besonderen Kündigungsschutzes, den Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen wie BR oder Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) genießen.

Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum zweiten Teilbereich des Arbeitsrechts, dem kollektiven Arbeitsrecht. Mit Rechtsanwältin Bösch und Rechtsanwältin Kalagi verfügt die Kanzlei über zwei auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.

 

Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft
Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 

Tel.: 02103-249555