Eine Erbengemeinschaft ist regelmäßig auf die baldige Teilung des Nachlasses gerichtet. Dies erfolgt in der Regel durch eine einvernehmliche Vereinbarung aller Miterben, auf die jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ein Recht hat. In eine solche Vereinbarung wird die konkrete Verteilung des Nachlasses aufgenommen. Beinhaltet der Nachlass auch ein Grundstück, ist die Auseinandersetzungsvereinbarung notariell zu beurkunden.
Im Vorfeld der Erbauseinandersetzung kann es jedoch leicht zu Konflikten kommen, denn es bestehen häufig Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miterben über die Verteilung und den Wert von einzelnen Nachlassgegenständen. Hat ein Miterbe bereits zu Lebzeiten größere Schenkungen erhalten, ist zu prüfen, ob er sich diese anrechnen lassen muss.
Besteht die Erbengemeinschaft schon länger, kann es zum Streit über die Erforderlichkeit von getätigten Aufwendungen oder darüber kommen, wo einzelne Nachlassgegenstände verblieben sind. Diesbezüglich können Auskunftsansprüche geltend gemacht werden.
Bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, ist es zu empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen. Rechtsanwältin Bösch ist auf Erbrecht spezialisiert. Sie klärt Sie über Rechte und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft auf und berät Sie über die Möglichkeiten, auf eine Erbauseinandersetzung hinzuwirken.