Unserer Kanzlei gehören spezialisierte Anwälte an, die seit vielen Jahren ihren Beratungsschwerpunkt auf Familienrecht und Erbrecht legen. Wir bieten Ihnen anwaltliche Beratung bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge an und stehen Ihnen bei Problemen im eingetretenen Erbfall mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick zur Seite.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Hildener Stadtmitte, telefonisch erreichen Sie uns unter 02103-24 95 55.
Rechtsanwältin Bösch hat sich auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht ist sie Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Erben und Vererben und berät Sie u.a. zu den Themenbereichen
Eine Vielzahl von Erbfällen führt zu Familienstreitigkeiten, die nicht selten in einem Rechtsstreit enden. Dies sollte Anlass genug sein, sich um die eigene Rechtsnachfolge rechtzeitig zu kümmern. Die Regelung der Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten gewährleistet, dass die Verteilung des Nachlasses entsprechend der eigenen Vorstellungen erfolgt und sorgt dafür, dass Streitigkeiten vermieden werden.
Hinweis: Im Erbrecht sind stets Fristen zu beachten, nach deren Ablauf Ihre Rechte nicht mehr geltend gemacht werden können, weil der Eintritt der Verjährung oder andere Ausschlussfristen entgegenstehen. Insbesondere ist die kurze Frist der Ausschlagung zu beachten.
Jeder, der aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) zum Erben berufen ist, hat die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb einer Frist von 6 Wochen auszuschlagen. Dies ist dringend zu empfehlen, wenn der Nachlass überschuldet ist, da Sie andernfalls mit Ihrem Privatvermögen haften.
Die 6-wöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Erbe vom Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt, ab dem der Erbe weiß, dass er Erbe geworden ist. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist hat der Erbe unter gewissen Umständen die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Auch hierfür gibt es eine nur sehr kurz bemessene Frist.
Die Anfechtung der Annahme setzt einen Irrtum, Täuschung oder Drohung voraus. Häufiger Praxisfall ist, dass der Erbe sich über den Nachlassbestand innerhalb der 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung geirrt hat, weil er Schulden des Erblassers nicht kannte.
Der Erbe hat den Irrtum nachzuweisen, falls er die Anfechtung erklären will. Vor der Annahme der Erbschaft ist daher zu empfehlen, schriftlich festzuhalten, welche Gegenstände nach Ihrer Kenntnis zum Nachlass gehören und dies von einem Notar beglaubigen zu lassen, sogenannte Tatsachenbescheinigung.
Sollte sich sodann nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann der Irrtum anhand der Tatsachenbescheinigung leichter bewiesen werden.
Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft
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