Erbschein


Die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Amtsgericht sollte möglichst bald nach Eintritt des Erbfalls erfolgen. Ein Erbschein ist zwar nur dann zwingend erforderlich, falls Grundbesitz (Grundstück, Immobilien) zur Erbmasse gehört. Allerdings verlangen Banken und Versicherungen in der Regel die Vorlage eines Erbscheins, bevor Sie Auskunft über das Vermögen des Verstorbenen erteilen oder Übertragungen auf die Erben vornehmen. Der Erbschein ist wichtig, um sich nach Außen hin als Erbe zu legitimieren.

Im Erbscheinsverfahren können sich zahlreiche Probleme ergeben, insbesondere, falls ein oder mehrere Testamente des Verstorbenen existieren. So wäre z. B. die Situation denkbar, dass die gesetzlichen Erben einen Erbschein für sich beantragt haben, aber ein Testament des Verstorbenen existiert, wonach eine andere Person als Erbe eingesetzt wurde. Diese Person hat dann die Möglichkeit, gegen die Erteilung des Erbscheins, der sie nicht als Erbe berücksichtigt, Beschwerde einzulegen.

Rechtsanwältin Bösch berät Sie gerne über den Ablauf des Erbscheinsverfahrens und steht Ihnen bei der Einlegung von Rechtsmitteln zur Verfügung.