Für jugendliche Beschuldigte hat der Gesetzgeber eine besondere Verfahrensregelung getroffen, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist. Im Strafverfahren gegen Jugendliche ist daher die Verteidigung durch einen Anwalt wichtig, der nicht nur im Rahmen des allgemeinen Strafrechts qualifiziert ist, sondern sich auch mit den speziellen Voraussetzungen des JGG auskennt.
Das JGG ist anzuwenden, wenn der betroffene Jugendliche im Zeitpunkt der Tatbegehung zwischen 14 und 17 Jahre alt war. Personen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren gelten als Heranwachsende. In diesem Fall ist Jugendstrafrecht anwendbar, wenn die Person nach ihrem Entwicklungsstand eher einem Jugendlichen gleichzustellen ist oder wenn die Art, die Umstände oder Beweggründe der Tat auf eine Jugendverfehlung hindeuten.
Falls der Richter im Rahmen der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass der Jugendliche sich einer Straftat schuldig gemacht hat, sieht das JGG für die Entscheidung über die zu verhängende Strafe vor, dass in einer Einzelfallbetrachtung die Persönlichkeit des jeweiligen Jugendlichen gewürdigt wird und der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen soll. Die zu verhängende Strafe soll erzieherisch sinnvoll und zukunftsorientiert sein.
Im Jugendstrafverfahren kommt es daher zur Anwendung von sogenannten Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln. Hierunter versteht man zum Beispiel
- Ableistung von Sozialstunden
- Teilnahme an sozialen Trainingskursen
- Schadenswiedergutmachung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Verhängung von Jugendarrest, Freizeitarrest oder Dauerarrest
Die härteste Maßnahme stellt die Jugendstrafe dar, deren Vollstreckung auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Nicht immer hält sich die Justiz jedoch an den Vorrang des Erziehungsgedankens und daran, dass nicht die Tat an sich im Vordergrund stehen sollte, sondern der Täter mit seiner individuellen Persönlichkeit und Entwicklung. Eine qualifizierte Strafverteidigung, bei der die spezifischen Kenntnisse des Jugendstrafrechts und seiner sehr flexiblen Möglichkeiten einfließen, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines Ergebnisses, das im Sinne des Jugendlichen ist.
Rechtsanwältin Kalagi hat ausschließlich die Interessen des betroffenen Jugendlichen im Blick. Sie trägt während des Verfahrens dafür Sorge, dass die Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes hinreichend Beachtung finden.