Kaufvertrag


Unsere auf Vertragsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei berät Sie rund um das Thema Kaufrecht.

Wir beraten Sie

  • im Rahmen der Einzelfallbewertung, ob Sie als Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet sind
  • darüber, ob der vom Käufer behauptete Mangel überhaupt einen Sachmangel im rechtlichen Sinne darstellt und ob dieser nachbesserungsfähig ist
  • darüber, ob ggf. Fristen zu berücksichtigen sind, nach deren Ablauf das Recht des Kunden auf Nachbesserung nicht mehr durchgesetzt werden kann

Sie haben an Ihrem Kaufobjekt einen Sachmangel festgestellt? Für unsere Mandanten auf Käuferseite prüfen wir die Durchsetzbarkeit Ihrer Rechte bei einem Sachmangel auf Nachbesserung oder Neulieferung und beraten Sie ferner, unter welcher Voraussetzung Sie den Kaufpreis sodann mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten können.