Kündigung


Um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beurteilen zu können, überprüfen wir eine Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin. Wurden alle Formerfordernisse eingehalten? Haben die erforderlichen Vorraussetzungen für eine Kündigung vorgelegen?

Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens verhandeln wir auch über eine mögliche Abfindung, über noch bestehende Lohn- und Urlaubsansprüche oder über die Erteilung oder Berichtigung eines Zeugnisses.

Bringen Sie zum Erstberatungsgespräch bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kündigungsschreiben mit Zustellungsdatum
  • Arbeitsvertrag 
  • Tarifvertrag (soweit vorhanden)
  • die letzten Lohnabrechnungen
  • Rechtsschutzunterlagen (soweit vorhanden)

 

Hinweis: Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz kann ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung nur dann geltend machen, wenn er innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. Als Arbeitnehmer vereinbaren Sie daher am besten unmittelbar nach dem Erhalt einer Kündigung einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt.

 

Ist ein Tarifvertrag anwendbar?

Sollte für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar sein, kann für Sie ein tarifvertraglicher Kündigungsschutz bestehen. Häufig sind in Tarifverträgen andere Kündigungsfristen als im Gesetz sowie Ausschlussfristen geregelt, so dass unsere Rechtsanwälte stets prüfen, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist.

 

 

Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft
Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 

Tel.: 02103-249555