Neues Pflichtteilsrecht nach der Erbrechtsreform


Das Erbrechtsreformgesetz  tritt am 1.1.2010 in Kraft.

Im Zuge der Erbrechtsreform ergeben sich weitreichende Änderungen im Bereich der Pflichtteilsergänzungsansprüche und der Pflichtteilsentziehungsgründe sowie der Verjährung im Erbrecht.