Scheidung


Rechtsanwältin Altun ist auf Familienrecht, insbesondere Scheidungsrecht, Unterhalts- und Sorgerecht spezialisiert. Sie berät Sie in alle Fragen rund um das Familienrecht.

Voraussetzungen für eine Scheidung:

Der Scheidungsantrag kann beim zuständigen Familiengericht grds. erst dann eingereicht werden, wenn die Ehepartner seit einem Jahr in Trennung gelebt haben. Voraussetzung für das Getrenntleben ist, dass aufgrund ehebedingter Trennung keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht.

Bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden.

Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich. Rechtsanwältin Altun klärt Sie im Vorfeld gerne über den Ablauf des Scheidungsverfahrens auf und bespricht mit Ihnen die Besonderheiten, die sich in Ihrem Fall ergeben können.

Bringen Sie zum Termin bitte Ihre letzten drei Gehaltsbescheinigungen sowie Ihre Heiratsurkunde im Original mit.

 

Voraussetzungen für eine Annulierung:

Die Annulierung der Ehe ist nur in extremen Ausnahmefällen aus besonderen Gründen möglich. Als besondere Gründe kommt die Täuschung des Ehegatten über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder auch schwere Krankheiten in Betracht; ebenfalls bei einer sog. Scheinehe.

 

Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft
Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 

Tel.: 02103-249555