Auch nach der Scheidung setzt sich das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder fort. Ist das Verhältnis zwischen den Eltern jedoch so konfliktbehaftet, dass keine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts mehr möglich ist, kann auf Antrag eines Elternteils das Sorgerecht auf einen Elternteil allein übertragen werden.
Rechtsanwältin Altun berät Sie über die Voraussetzungen der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil und klärt Sie über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens auf.