Im Straf- und Strafprozessrecht befasst sich Frau Rechtsanwältin Nadja Kalagi, LL.M. hauptsächlich mit der bundesweiten außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren.
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bringt für den in Verdacht Geratenen in den meisten Fällen eine nicht unerhebliche Belastung im privaten Lebensbereich mit sich. Je nach Tatvorwurf können prozessuale Zwangsmittel wie Durchsuchung und Beschlagnahme oder sogar Untersuchungshaft angeordnet werden. Im Einzelfall drohen dem Betroffenen neben einer Freiheits- oder Geldstrafe noch Nebenfolgen des Strafverfahrens. Dies kann der Verlust des Führerscheins, der Aufenthaltserlaubnis oder der beruflichen Existenz sein.
Je früher Sie einen Anwalt einbinden, desto besser sind die Möglichkeiten einer Einwirkung auf den Ausgang des Verfahrens. Ihr Anwalt stellt das Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Er verhilft Ihnen zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte und trägt dafür Sorge, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden.
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Hinweis:
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Sollten Sie von der Polizei eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, kann sich Ihr Anwalt für Sie bestellen und mitteilen, dass Sie auf sein Anraten hin zum momentanen Zeitpunkt von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Sie brauchen dann zum Vernehmungstermin nicht zu erscheinen.
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Ihr Anwalt hat sodann die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und sich einen Überblick über die Sach- und Beweislage zu verschaffen. Wenn nach der Akteneinsicht klar ist, auf welche Anhaltspunkte und Zeugenaussagen der Tatvorwurf gestützt wird, berät Sie Ihr Anwalt über das weitere Vorgehen.
Rechtsanwältin Kalagi verteidigt Sie insbesondere in den Gebieten
Wir beraten Sie auch im präventiven Bereich, beim Erstellen von Strafanzeigen oder im Rahmen der Nebenklage.
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Hinweis:
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Beachten Sie bitte, dass im Strafrecht häufig Fristen einzuhalten sind. Dies betrifft sowohl Einlassungs- als auch Rechtsmittelfristen. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch beim zuständigen Gericht eingelegt werden.
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Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft
Heiligenstr. 7, 40721 Hilden
Tel.: 02103-249555