Umgangsrecht


Dem Elternteil, bei dem sich das gemeinsame Kind nicht aufhält, steht ein Umgangsrecht zu. Die Regelung des Umfangs und der Ausübung des Umgangsrechts kann auf Antrag durch das Familiengericht erfolgen. Wenn es zum Wohle des Kindes erforderlich ist, kann das Familiengericht die Umgangsbefugnis auch einschränken oder ausschließen.

Rechtsanwältin Altun lässt bei der anwaltlichen Beratung und Vertretung in diesem Bereich neben ihrer rechtlichen auch ihre soziale Kompetenz einfließen, um die individuellen Möglichkeiten zu ergründen und schließlich eine Lösung zu finden, die vor allem auch im Interesse des Kindes steht.