Eine Trennung wirkt sich zumeist auch auf die finanzielle Situation der Partner aus. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten beim Unterhaltsrecht. Geschiedene, alleinerziehende Elternteile müssen nun grundsätzlich früher einer Erwerbstätigkeit nachgehen als bisher.
Die Höhe der Unterhaltspflichten, bzw. Unterhaltsansprüche ist von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängig und muss daher jeweils im Einzelfall geprüft werden. Rechtsanwältin Altun ermittelt für Sie die Höhe des Kindesunterhalts sowie des Trennungs- und Ehegattenunterhalts.