Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der Versorgungsanwartschaften (z.B. Anwartschaft auf Rente), welche die Partner während der gemeinsamen Ehezeit erworben haben.
Mit Einreichung des Scheidungsantrags wird das Familiengericht Unterlagen zum Versorgungsausgleich anfordern und von Amts wegen eine Entscheidung treffen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Rechtsanwältin Altun berät Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.