Vertragsrecht der Heilberufe


Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Vertragsrecht stehen wir Ihnen als Berater bei den mit Ihrer Berufsausübung zusammenhängenden Verträgen zur Verfügung. Hierzu gehören z. B. der

  • Arbeitsvertrag
  • Praxismietvertrag
  • Immobilienkaufvertrag
  • Kauf- oder Leasingvertrag für Praxisinventar

Wir beraten Sie auch über die möglichen Formen einer kooperativen Berufsausübung mit Ärzten oder anderen Heilberufen. Es wird unterschieden zwischen

  • Berufsausübungsgemeinschaft (z. B. Gemeinschaftspraxis, Ärztepartnerschaft)
  • Organisationsgemeinschaft (z. B. Praxisgemeinschaft, Laborgemeinschaft, Apparategemeinschaft)
  • Medizinische Kooperationsgemeinschaft (Kooperative Berufsausübung zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe)
  • Praxisverbünden

Ebenfalls sind wir als Berater bei der Auflösung von Kooperationen beratend tätig.