Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Vertragsrecht stehen wir Ihnen als Berater bei den mit Ihrer Berufsausübung zusammenhängenden Verträgen zur Verfügung. Hierzu gehören z. B. der
- Arbeitsvertrag
- Praxismietvertrag
- Immobilienkaufvertrag
- Kauf- oder Leasingvertrag für Praxisinventar
Wir beraten Sie auch über die möglichen Formen einer kooperativen Berufsausübung mit Ärzten oder anderen Heilberufen. Es wird unterschieden zwischen
- Berufsausübungsgemeinschaft (z. B. Gemeinschaftspraxis, Ärztepartnerschaft)
- Organisationsgemeinschaft (z. B. Praxisgemeinschaft, Laborgemeinschaft, Apparategemeinschaft)
- Medizinische Kooperationsgemeinschaft (Kooperative Berufsausübung zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe)
- Praxisverbünden
Ebenfalls sind wir als Berater bei der Auflösung von Kooperationen beratend tätig.