Für den Fall, dass man infolge Krankheit, Behinderung oder Alters nicht mehr dazu in der Lage sein sollte, selber über seine persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden, empfiehlt sich die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, eine persönliche Vertrauensperson als Bevollmächtigen zu bestimmen. Dies verhindert, dass später Behörden, Gerichte oder Berufsbetreuer über die eigene Lebensführung Entscheidungen treffen.
Die Vollmacht kann sich auf vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten, sowie auf Gesundheitsangelegenheiten erstrecken. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und der inhaltlichen Gestaltung von Vorsorgevollmachten.