Werkvertrag


Der Großteil unser Unternehmermandate kommt im Alltag mit dem Werkvertragsrecht in Berührung.

Ausgangspunkt unserer Beratung ist zunächst die Einordnung der rechtlichen Beziehung mit Ihrem Kunden. Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag, Werklieferungsvertrag und Kaufvertrag ist oft fließend und gleichzeitig maßgebend für die weiteren rechtlichen Schritte, die im Falle von Rechtsstreitigkeiten unternommen werden müssen.

Die richtige Einordnung des Vertrages von Beginn an kann im Rahmen eines späteren Gerichtsprozesses entscheidungserheblich sein. Die Spezialisierung von Rechtsanwältin Bösch auf das Bau- und Architektenrecht bringt die fachlich hohe Kompetenz im Werkvertragsrecht mit sich. Dabei prüft sie gleichzeitig die in einem Vertrag eingebundenen Klauseln im Rahmen der AGB-Kontrolle auf ihre Wirksamkeit hin.

Hinweis: AGB ist nicht nur das Kleingedruckte auf der Rückseite. In einem Vertrag, der Formulierungen enthält, die in der Wirtschaft vielfach bei gleich gelagerten Vertragsgestaltungen verwandt werden, handelt es sich regelmäßig um einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen.