Wettbewerbsrecht


Sie sind Empfänger einer Abmahnung und werden aufgefordert, eine mit einer Vertragsstrafe versehene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen?

Unsere in der Hildener Stadtmitte gelegene Kanzlei verfügt über eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 02103-24 95 55.

Rechtsanwältin Bösch prüft, ob die Abmahnung in Ihrem Fall überhaupt berechtigt ist. Bei einer berechtigten Abmahnung verfasst unsere Kanzlei eine auf Ihren Fall zugeschnitte, modifizierte Unterlassungserklärung. Fast immer ist die vom Abmahnenden beigefügte Unterlassungserklärung

  • zu weit gefasst,
  • enthält zu hohe Vertragsstrafen oder
  • Verpflichtungen zur Zahlung von Schadensersatz.

Im Wettbewerbsrecht ist schnelles Agieren unerlässlich, da Wettbewerbsstreitigkeiten oft in ein einstweiliges Verfügungsverfahren münden, was aufgrund der hohen Streitwerte mit erheblichen Prozesskosten verbunden ist.

Bevor Sie eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen unterzeichnen, sollten Sie sich über die weitreichenden Folgen der Unterzeichnung informieren. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sind Sie nämlich grds. verpflichtet, die darin versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Das bedeutet, dass Sie vor Unterzeichnung alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben müssen, dass das beanstandete Verhalten nicht fortgeführt oder wiederholt wird.

Auch ist zu beachten, dass Sie an eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gebunden sind.

Da Fristen im Wettbewerbsrecht meist sehr kurz bemessen sind und nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine einstweilige Verfügung droht, sollten Sie sich unverzüglich informieren.

Ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt wird Ihnen regelmäßig nicht raten, die vom Konkurrenten erhaltene Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung wie von diesem vorgegeben zu unterschreiben.

Vielmehr prüfen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei zunächst, ob das beanstandete Verhalten überhaupt ausreicht, um eine Abmahnung zu begründen. Sollte die Abmahnung wirksam sein, wird eine modifizierte Unterlassungserklärung entworfen, die nur so weit reicht, wie unbedingt notwendig, nämlich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren in Ihrem Fall zu vermeiden.

 

Insbesondere ist es wichtig, die Unterlassungserklärung nur unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abzugeben. Andernfalls gilt der mit dem Konkurrenten geschlossene Unterlassungsvertrag 30 Jahre selbst dann, wenn sich das Gesetz zu Ihren Gunsten ändert. Das heißt selbst wenn sich die Rechtsprechung oder das Gesetz längst zu Ihren Gunsten geändert hat, hätte der Abmahnende einen durchsetzbaren Anspruch auf die Zahlung der Vertragsstrafe im Falle der in der Unterlassungserklärung ausgesprochenen Zuwiderhandlung.

 

Damit Rechtsanwältin Bösch Ihren Fall rechtlich zutreffend bewerten kann, stellen Sie uns bitte alle Unterlagen, welche die betreffende wettbewerbswidrige Handlung berühren, zur Verfügung.

 

Rechtsanwälte Bösch & Kalagi Partnerschaft

Heiligenstr. 7, 40721 Hilden

02103-249555

 

 

 

Wichtige Hinweise zur Gesetzesänderung am 11.6.2010 zum Widerrufs- und Rückgaberecht

Die Gesetzesänderung zum 11.6.2010 und die damit einhergehende Pflicht, seine Widerrufs- und Rückgabebelehrung entsprechend anzupassen, bringt eine neue Flut von Abmahungen mit sich. Da es keine Übergangsvorschriften gibt, ist dringend zu empfehlen, alle Widerrufsbelehrungen pünktlich ab dem 11.6.2010 dem neuen Recht anzupassen.

Die Muster-Widerrufsbelehrung findet sich nunmehr im Gesetz, im Anhang zu Art. 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB, wieder. Durch diese Änderung ist sie der Beurteilung durch die Gerichte entzogen und erst einmal abmahnsicher.

 In der neuen Muster-Widerrufsbelehrung ändern sich u.a. die Verweise auf das gesetzliche Widerrufsrecht, da sich die Normen geändert haben.

 

In unserem Fachlexikon haben wir ein Muster einer Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung dargestellt. Beachten Sie jedoch die darunter befindlichen Hinweise. Aufgrund der bei fehlerhafter Belehrung drohenden Abmahnungen, die regelmäßig mit hohen Kosten und weitreichenden Konsequenzen verbunden sind, ist zu empfehlen, das Muster nicht ungeprüft zu übernehmen. Es gibt zahlreiche zu beachtende Ausnahmen und Abweichungen, das heißt die Widerrufsbelehrung ist je nach angebotenem Produkt oder Dienstleistung entsprechend zu ändern oder zu ergänzen. Auch entwickelt sich die Rechtsprechung zu diesem Thema stetig fort.

 

Musikindustrie / Filmindustrie

Derzeit gibt es bestimmte Abmahnkanzleien, die sich auf das Abmahnen von Downloads im Internet, Tauschbörsen, Filesharing, etc. spezialisiert haben.

Sie haben eine Abmahnung wegen eines Downloads im Internet erhalten? Rufen Sie uns an und vereinbaren einen kurzfristigen Beratungstermin. Nennen Sie unserem Sekretariat bitte die im Abmahnschreiben genannte Frist und bringen das Abmahnschreiben zum Termin mit.