Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht?

Wir sind Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hilden

  • 15 Jahre Erfahrung, hohe fachliche Qualität

  • Persönliche und individuelle Betreuung

  • Durchsetzungsstark, leidenschaftlich & kompetent

Rechtsanwältin Nadja Kalagi, LL.M., Fachanwältin für Arbeitsrecht, sowie Jaqueline Jaross setzen Ihre Rechte durch.

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Rufen Sie uns an! Bei uns bekommen sie kurzfristig einen Erstberatungstermin.

Unsere Leistungen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht

  • KÜNDIGUNG

  • AUFHEBUNGSVERTRAG

  • ABFINDUNG

  • ABMAHNUNG

  • ARBEITSVERTRÄGE

  • ARBEITSZEUGNIS

Was können wir für Sie tun?

Kündigung

Im Falle einer Kündigung müssen nicht nur formelle Voraussetzungen berücksichtigt werden, sondern auch von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze. Jede Kündigung ist ein Einzelfall und muss anhand der konkreten Gegebenheiten überprüft werden. Um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beurteilen zu können, überprüfen wir eine Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin: Wurden alle Formerfordernisse eingehalten? Haben die erforderlichen Voraussetzungen für eine Kündigung vorgelegen?

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen und ist eine Möglichkeit das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Entsprechend kann auch der Inhalt frei verhandelt werden. Allerdings birgt dies neben Chancen auch Risiken: Bei Unkenntnis besteht die Gefahr, dass nachteilige Folgen eintreten, insbesondere wenn nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Abmahnung

Eine Abmahnung muss bestimmte Formvorschriften einhalten und auch inhaltlich zutreffend sein. Ist eine Abmahnung allerdings formell fehlerhaft oder inhaltlich unrichtig, kann ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte bestehen, welcher sodann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Regelmäßig muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung abmahnen. Nicht selten kommt es bei Kündigungsschutzprozessen vor, dass die Kündigung unwirksam ist, weil im Vorfeld nicht richtig abgemahnt wurde. Dazu beraten wir Sie gerne.

Wir kämpfen für Ihr Recht.

Abfindung

Abfindung

Nach einer Kündigung oder vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags geht es fast immer um das Thema Abfindung. Eine Abfindung ist meist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, welche Nachteile ausgleichen soll, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sind. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung, erhöht sich die Zahlungsbereitschaft des Arbeitgebers. Die Höhe der Abfindung ist dabei individuell in jedem Einzelfall zu bestimmen während sie regelmäßig von zahlreichen Faktoren wie z.B. Betriebszugehörigkeit, Höhe des Lohns, Art der Position und etwaigem Sonderkündigungsschutz abhängig ist. Wir verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Arbeitsverträge

Auf Arbeitsverträge finden grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, allerdings können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken, über die man informiert sein sollte. Dabei ist die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. Auch hier beraten wir Sie gerne über Wirksamkeit und Folgen einzelner Vertragsklauseln.

Im Falle der Fälle sind wir Ihr Ansprechpartner.