Verkehrsrecht
Was ist nach einem Verkehrsunfall wichtig?
→ Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, sich die Daten vom Unfallgegner aushändigen zu lassen. Dazu gehört neben dem Kfz-Kennzeichen, den Personalien und der Anschrift auch die Mitteilung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Anfertigung von Lichtbildern von der Unfallstelle, dem Standort der Fahrzeuge und den entstandenen Schäden ist ebenfalls zu empfehlen. Wenn es Zeugen gibt, die den Unfallhergang beobachtet haben, sollte man auch diese bitten, ihre Personalien anzugeben. Wurde die Polizei hinzugezogen, fertigt sie einen Unfallbericht an, in dem bereits viele wichtige Daten aufgenommen sind. Meist trifft die Polizei auch eine erste Einschätzung über die Schuldfrage, was bei unklarem Unfallhergang manchmal auch nachteilig für einen selbst sein kann. Wichtig ist es sodann, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Verkehrsunfall zu informieren. Wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind, sollten Sie sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben, auch wenn Sie die Beeinträchtigung zunächst für unerheblich halten. Denn nur bei unverzüglicher ärztlicher Vorstellung kann später der Nachweis erbracht werden, dass die Verletzung durch den Unfall entstanden ist.
Bei einem Verkehrsunfall kommen mit einem Schlag mehrfache Probleme auf einen zu: Neben dem Sachschaden an dem PKW und den damit verbundenen Kosten können Verletzungen der Insassen eingetreten sein, es kann zu einer Strafanzeige kommen und im Falle einer eigenen Verletzung zu zahlreichen finanziellen Nachteilen in unterschiedlichen Bereichen.
Als Beteiligter an einem Verkehrsunfall ist man damit häufig in der Situation, entweder Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durchsetzen zu müssen oder sich gegen solche Ansprüche des Unfallgegners und möglicherweise auch gegen eine Strafanzeige zu wehren.
Selbst wenn die Schuldfrage an dem Unfall vermeintlich klar zu Ihren Gunsten ausgehen sollte, kann es bei der finanziellen Abwicklung des Schadens zum Streit mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer über die einzelnen Schadenspositionen kommen.
Aber auch wenn die gegnerische Versicherung eine Regulierung anbietet, sollte man vorsichtig sein und sich nicht leichtfertig darauf einlassen. Denn viele Versicherungen hoffen darauf, dass dem Geschädigten nicht bekannt ist, welche einzelnen Schadenspositionen und in welcher Höhe er geltend machen kann. Es kann daher sein, dass Ihnen nur ein Bruchteil dessen angeboten wird, was Ihnen wirklich zusteht!
Unsere Kanzlei ist in der Regulierung von Verkehrsunfällen und allgemeinen Schadensfällen mit Personenschaden (wie z.B. Verkehrssicherungspflichtverletzungen oder Hundebissen) langjährig erfahren und macht für Sie sämtliche Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend, die Ihnen zustehen.
Hinsichtlich der an dem Fahrzeug entstandenen Schäden geht es um die Regulierung der Fahrzeugreparaturkosten, des Nutzungsausfalls oder der Mietwagenkosten sowie um die Kosten für einen Sachverständigen, Ersatz für eine Wertminderung des Fahrzeuges, Kosten für An- und Abmeldung, Abschlepp-, Stand- oder Entsorgungskosten.
Bei einem Personenschaden, also bei Verletzung oder Tötung einer Person, kommen folgende Schadenspositionen in Betracht: Schmerzensgeld oder eine Schmerzensgeldrente, Ersatz des Haushaltsführungsschadens, des Pflegemehrbedarfsschadens, des Erwerbsschadens, Ersatz von Fahrtkosten oder von sonstigen schadensbedingten Aufwendungen, z. B. Eigenanteile für Behandlungskosten. Bei Tötung einer Person können neben einem Schmerzensgeld für den Verstorbenen und dessen weiteren Ansprüchen, die noch zu Lebzeiten entstanden sind, auch Ansprüche der Angehörigen geltend gemacht werden, z. B. eine Hinterbliebenenrente oder Ersatz des Unterhaltsschadens und in einigen Fällen sogar eigene Ansprüche auf Schmerzensgeld.
Die Bezifferung der einzelnen Schadenspositionen bei einem Personenschaden ist umfangreich und diffizil. Scheitert eine außergerichtliche Einigung, ist es wichtig, dass die geltend gemachten Ansprüche auch vor Gericht Bestand haben können. Rechtsanwältin Raguz und Rechtsanwältin Kalagi sind Fachanwälte für Medizinrecht und damit im Bereich der Regulierung von Personenschäden spezialisiert. Wir stehen Ihnen außergerichtlich und falls nötig auch gerichtlich gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen zur Verfügung.
Im Rahmen der Unfallregulierung bringen wir nötigenfalls sogar die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Erfahrung, falls diese Ihnen nicht bekannt sein sollte.
Ist im Zusammenhang mit Ihrem Verkehrsunfall gegen Sie ein Straf- oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, bieten wir Ihnen auch in diesem Bereich unsere kompetente Beratung und Vertretung durch Rechtsanwältin Kalagi, zugleich Fachanwältin für Strafrecht, an.