Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht?

Wir sind Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hilden

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung, hohe fachliche Qualität

  • Persönliche und individuelle Betreuung

  • Durchsetzungsstark, leidenschaftlich & kompetent

Sie haben eine Abmahnung, Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Mit dem notwendigen Verhandlungsgeschick verhelfen wir Ihnen zum bestmöglichen Ergebnis.

Jetzt beraten lassen !

Unsere Kompetenzen

Kündigung

Bei einer Kündigung müssen nicht nur formelle Voraussetzungen berücksichtigt werden, sondern auch von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze. Jede Kündigung ist ein Einzelfall und muss anhand der konkreten Gegebenheiten überprüft werden. Wir beraten Sie gerne.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Entsprechend kann auch der Inhalt frei verhandelt werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken. Bei Unkenntnis besteht die Gefahr, dass nachteilige Folgen eintreten. Insbesondere, wenn beispielsweise nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Abmahnung

Eine Abmahnung muss bestimmte Formvorschriften einhalten und auch inhaltlich zutreffend sein. Ist eine Abmahnung formell fehlerhaft oder inhaltlich unrichtig, kann ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bestehen, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Abfindung

Abfindung

Wir beraten Sie gerne über das Thema Abfindungszahlungen, über Ihre Aussichten im Rahmen einer Verhandlung und steigen auf Wunsch als Ihr Vertreter in die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – ein.

Krankheit

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, prüft der Arbeitgeber die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Längere Zeiten von Arbeitsunfähigkeit können allerdings auch Grund für eine Kündigung sein.

Betriebsübergang

Der Betriebsübergang an sich ist kein Grund für eine wirksame Kündigung, weder für den alten, noch den neuen Arbeitgeber. Möglich ist jedoch eine Kündigung aus anderen Gründen. Bleibt das Arbeitsverhältnis ungekündigt, tritt der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. Im Vorfeld eines Betriebsübergangs sind die Mitarbeiter über zahlreiche rechtliche Folgen zu informieren.

Schwerbehinderung

Bei schwerbehinderten Mitarbeitern gelten zahlreiche Sonderregelungen. Insbesondere besteht ein Sonderkündigungsschutz, der bei einer beabsichtigten Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts vorsieht.

Arbeitsverträge

Grundsätzlich finden auf ein Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Es können zum Teil aber auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken. Insbesondere sollte regelmäßig anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft werden, ob bestimmte Regelungen im Arbeitsvertrag noch wirksam sind.

Arbeitszeugnis

Beim qualifizierten Zeugnis muss neben Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung erfolgen. Der Arbeitgeber ist zur Verwendung einer wohlwollenden Zeugnissprache verpflichtet. Diese „Zeugnissprache“ führt häufig zu Unsicherheiten. Lassen Sie sich beraten, um sicher zu sein!