Sie benötigen Hilfe im Familienrecht?

Wir sind Ihre Fachanwälte für Familienrecht in Hilden

  • 15 Jahre Erfahrung, hohe fachliche Qualität

  • Persönliche und individuelle Betreuung

  • Durchsetzungsstark, leidenschaftlich & kompetent

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Sie wollen sich über eine mögliche Scheidung informieren? Oder beabsichtigen Sie eine Trennung mit einvernehmlicher Scheidungsfolgenvereinbarung?

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Unsere Kompetenzen

Trennungsberatung

Gerät die Partnerschaft in eine Krise, ist das Bedürfnis groß, sich über die weitreichenden Folgen einer Trennung zu informieren: Welche Unterhaltsansprüche bestehen? Wie werden der gemeinsame Besitz und das Vermögen verteilt? Was bedeutet eine Scheidung für meine Rentenansprüche?

Welche Unterlagen benötige ich und was ist vor Auszug aus der gemeinsamen Wohnung unbedingt zu beachten?

Diese Fragen und mehr beantworten Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht.

Scheidungsberatung

Für eine Scheidung ist eine Trennung der Eheleute von mindestens einem Jahr notwendig. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.

Ohne einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht wird keine Entscheidung über die Scheidung der Ehe getroffen. Die Antragstellung muss durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres empfiehlt es sich, Beratung bei einem Anwalt einzuholen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist sowas wie ein Ehevertrag „in letzter Minute“. Beide Partner sind sich einig, dass die Ehe geschieden wird. Die Vereinbarung sollte hierbei möglichst vor dem Scheidungsantrag aufgesetzt werden. Regelmäßig werden hierbei Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich, Vorsorgungsausgleich sowie eine Vermögensübertragung von Immobilien oder ein Testament getroffen.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung dient der einvernehmlichen Gestaltung der Scheidungsfolgen – sie beschleunigt das Scheidungsverfahren.

Unterhaltsberechnung

Inwieweit Ihnen ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt zusteht, muss durch Einholung der Auskunft über die Einkünfte geklärt werden. Ob tatsächlich ein Zahlungsanspruch besteht, kann erst nach genauer Überprüfung ermittelt werden. Wichtig ist, dass im Hinblick auf den Trennungsunterhalt eine Verzichtserklärung nicht möglich ist. Um hier die weitere Vorgehensweise einschätzen zu können, ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Zugewinnausgleich

Beim Zugewinn werden die Vermögenswerte der Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Ende der Ehezeit miteinander verglichen. Derjenige, der bei Ende der Ehezeit einen Überschuss hat, muss diesen mit dem Ehepartner teilen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eheleute keine andere Vereinbarung in Form eines notariellen Vertrages getroffen haben.

Sorgerecht

Bei der Scheidung verbleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Eine Scheidung greift nicht in das gemeinsame Sorgerecht der Eheleute ein. Nur wenn eines der Elternteile einen separaten Antrag betreffend des Sorgerechts stellt, wird das Gericht über die Frage des Sorgerechts entscheiden.

Häufige Fragen

→ Unter einer Trennung versteht der Gesetzgeber eine Trennung von „Tisch und Bett“. Die Eheleute dürfen keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr vornehmen. Dies kann theoretisch auch innerhalb des gemeinsam bewohnten Hauses oder der Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass beide Eheleute quasi ihr eigenes Leben weiterführen, ohne für den anderen Ehegatten zu kochen, zu putzen, usw.

→ Für eine einvernehmliche Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte von einem Anwalt vertreten wird. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellen will, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte braucht keine anwaltliche Vertretung, kann dann aber lediglich der Scheidung zustimmen, da er/sie keine eigenen Anträge ohne Anwalt stellen kann.

→ Eine solche Vereinbarung macht Sinn, soweit Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben und sich gütlich einigen wollen.

→ Bei Unterhaltsansprüchen ist zu beachten, dass diese nicht automatisch entstehen. Unterhalt muss geltend gemacht werden. Solange der andere Ehegatte keine Aufforderung zur Zahlung oder zumindest zur Auskunftserteilung erhält, ist er auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Aus diesem Grund kann man auch nicht rückwirkend Unterhalt fordern. Daher ist es wichtig, nach einer tatsächlichen Trennung umgehend anwaltlichen Rat einzuholen, damit keine Zahlungsansprüche verloren gehen.

→ Unsicherheit besteht vielfach darüber, welche Vermögenspositionen als Vermögenswert im Rahmen des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden und welche nicht. So wissen viele Eheleute nicht, dass beispielsweise das Erbe, das ihnen zusteht, im Rahmen der Zugewinnberechnung zumeist als Anfangsvermögen bewertet wird. Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich, damit eine genaue Bewertung erfolgen kann.

→ Das gemeinsame Sorgerecht kann durch einen Antrag bei Gericht aufgehoben werden. Es gibt Teilbereiche des Sorgerechtes, die insgesamt auf ein Elternteil übertragen werden können. Für die nähere Beurteilung bedarf es einer Überprüfung der Gesamtsituation und Beratung durch einen Rechtsanwalt.