Sie benötigen Hilfe im Familienrecht?
Wir sind Ihre Fachanwälte für Familienrecht in Hilden
Sie wollen sich über eine mögliche Scheidung, Zugewinn oder Ehegattenunterhalt informieren? Oder beabsichtigen Sie eine Trennung mit einvernehmlicher Scheidungsfolgenvereinbarung?
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Unsere Kompetenzen

Trennungsberatung
Gerät die Partnerschaft in eine Krise, ist das Bedürfnis groß, sich über die weitreichenden Folgen einer Trennung zu informieren: Welche Unterhaltsansprüche bestehen? Wie werden der gemeinsame Besitz und das Vermögen verteilt? Was bedeutet eine Scheidung für meine Rentenansprüche? Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Kann ich das Verfahren durch eine notarielle Vereinbarung beschleunigen?
Wir begleiten Ihr persönliches Anliegen kompetent mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick.

Scheidungsberatung
Für eine Scheidung ist eine Trennung der Eheleute von mindestens einem Jahr notwendig. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.
Ohne einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht wird keine Entscheidung über die Scheidung der Ehe getroffen. Die Antragstellung muss durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres empfiehlt es sich, Beratung bei einem Anwalt einzuholen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist sowas wie ein Ehevertrag „in letzter Minute“. Beide Partner sind sich einig, dass die Ehe geschieden wird. Die Vereinbarung sollte hierbei möglichst vor dem Scheidungsantrag aufgesetzt werden. Regelmäßig werden hierbei Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand, über den Zugewinnausgleich, über den Vorsorgeausgleich, über eine Vermögensübertragung von Immobilien oder über ein Testament getroffen.

Unterhaltsberechnung
Inwieweit Ihnen ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt zusteht, muss durch Einholung der Auskunft über die Einkünfte geklärt werden. Ob tatsächlich ein Zahlungsanspruch besteht, kann erst nach genauer Überprüfung ermittelt werden. Wichtig ist, dass im Hinblick auf den Trennungsunterhalt eine Verzichtserklärung nicht möglich ist. Um hier die weitere Vorgehensweise einschätzen zu können, ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Zugewinnausgleich
Beim Zugewinn werden die Vermögenswerte der Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Ende der Ehezeit miteinander verglichen. Derjenige, der bei Ende der Ehezeit einen Überschuss hat, muss diesen mit dem Ehepartner teilen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eheleute keine andere Vereinbarung in Form eines notariellen Vertrages getroffen haben.

Sorgerecht
Bei der Scheidung verbleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Eine Scheidung greift nicht in das gemeinsame Sorgerecht der Eheleute ein. Nur wenn eines der Elternteile einen separaten Antrag betreffend des Sorgerechts stellt, wird das Gericht über die Frage des Sorgerechts entscheiden.