Darlehensvertrag

Wie kann ich einen privaten Darlehensvertrag (vorzeitig) kündigen?

→ Haben Sie einem Freund darlehensweise Geld zur Verfügung gestellt?
Trotz mehrfacher Bitte werden Sie vertröstet und sind nun nicht mehr sicher, ob oder wann Sie Ihr Geld wiederbekommen. Wann und ob Sie einen Darlehensvertrag (vorzeitig) kündigen können, kommt auf die Ausgestaltung des Darlehensvertrags an. Wir geben Ihnen Empfehlungen, wie Sie Ihre Ansprüche unter wirtschaftlichen, taktischen und rechtlichen Gesichtspunkten
rechtzeitig sichern.

Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung kann es je nach Ausgestaltung des Darlehensvertrags Fristen geben, innerhalb derer der Darlehensgeber seine Ansprüche geltend machen muss. Werden diese Fristen versäumt, können die Rückzahlungsansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

Das Wichtigste beim Kredit unter Freunden ist es, zumindest einen kurzen Vertrag, also ein kurzes Schriftstück, aufzusetzen, in dem festgehalten ist, welchen Betrag der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer zur Verfügung stellt und wie die Rückzahlung zu erfolgen hat. Barzahlungen sollten auf jeden Fall bei Erhalt quittiert werden.

Hinweis 1

Ist kein Schriftstück über das vereinbarte Darlehen vom Darlehensnehmer unterzeichnet worden, ist es sicherer, den Darlehensbetrag zu überweisen, statt in bar zu übergeben. Wichtig dabei ist die korrekte Benennung des Verwendungszwecks: „Darlehen“. Dies verhindert, dass im Nachhinein darüber gestritten wird, ob die Zahlung eine Schenkung gewesen sei.

Hinweis 2

Je nach Höhe des Darlehensbetrags ist zu beachten, dass Schenkungssteuer bei Privatdarlehen anfallen kann, falls keine Zinsen oder Zinsen unter 3 % vereinbart worden sind. Im Falle der Steuernachzahlung kann das Finanzamt dann sowohl den Darlehensnehmer als auch den Darlehensgeber in Anspruch nehmen. Unter Freunden gilt ein Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000 Euro. Der Schenkungssteuerfreibetrag ist mit Blick auf die ersparten Zinsen zu sehen, nicht mit Blick auf die Darlehensvaluta. Bei Darlehensgabe an Verwandte kann je nach Grad der Verwandtschaft ein höherer Schenkungssteuerfreibetrag greifen.

Wir beraten Sie rund um das Thema Darlehensvertrag, sowohl vorsorglich vor

Darlehensaufnahme als auch begleitend bei der Abwicklung eines Darlehensvertrags, insbesondere bei Kündigung des Darlehens.

Rechtsanwältin Bösch ist zugleich Bankkauffrau. Sie prüft Darlehensverträge anhand der aktuellen Rechtsprechung auf ihre Wirksamkeit und unterstützt unsere Mandanten bei Kündigungen und Rückzahlungsvereinbarungen.

Lassen Sie sich von uns zu Darlehensverträgen beraten!


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