Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht?

Wir sind Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hilden

Hohe fachliche Qualität und präzise Arbeitsweise

Persönliche und individuelle Betreuung von Anfang an

Durchsetzungsstark, leidenschaftlich & kompetent

 

Sie haben eine Abmahnung, Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Mit dem notwendigen Verhandlungsgeschick verhelfen wir Ihnen zum

bestmöglichen Ergebnis.

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Astrid Bösch, Fachanwältin bei Bösch & KalagiAstrid Bösch

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Erbrecht VITA

Nadja Kalagi, LL.M. Fachanwältin bei Bösch & KalagiNadja Kalagi, LL.M.

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Strafrecht VITA

Sie benötigen Hilfe bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesen Themen in unserer Kanzlei.

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Unsere Kernkompetenzen

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Kündigung

Bei einer Kündigung müssen nicht nur formelle Voraussetzungen berücksichtigt werden, sondern auch von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze. Jede Kündigung ist ein Einzelfall und muss anhand der konkreten Gegebenheiten überprüft werden. Wir beraten Sie gerne.

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Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Entsprechend kann auch der Inhalt frei verhandelt werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken. Bei Unkenntnis besteht die Gefahr, dass nachteilige Folgen eintreten nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Bild Sparschwein auf anwalt-hilden.de, Thema Abmahnung

Abmahnung

Eine Abmahnung muss bestimmte Formvorschriften einhalten und auch inhaltlich zutreffend sein. Ist eine Abmahnung formell fehlerhaft oder inhaltlich unrichtig, kann ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bestehen, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Bild Sparschwein auf anwalt-hilden.de, Thema Abfindung

Abfindung

Wir beraten Sie gerne über das Thema Abfindungszahlungen, über Ihre Aussichten im Rahmen einer Verhandlung und steigen auf Wunsch als Ihr Vertreter in die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – ein.

Bild Mann mit Gips, Krankheit Arbeit Rechte, Anwalt Hilden

Krankheit

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, prüft der Arbeitgeber die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Längere Zeiten von Arbeitsunfähigkeit können allerdings auch Grund für eine Kündigung sein. Wir beraten Sie hierzu gerne

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Betriebsübergang

Der Betriebsübergang an sich ist kein Grund für eine wirksame Kündigung, weder für den alten, noch den neuen Arbeitgeber. Möglich ist jedoch eine Kündigung aus anderen Gründen. Bleibt das Arbeitsverhältnis ungekündigt, tritt der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. Im Vorfeld eines Betriebsübergangs sind die Mitarbeiter über zahlreiche rechtliche Folgen zu informieren.

Wir können Ihnen helfen, wenn es um Krankheit am Arbeitsplatz geht.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt aufnehmen → Bild von einem Mann im Rollstuhl, Behinderung Arbeitsrecht, Anwalt Hilden

Schwerbehinderung

Bei schwerbehinderten Mitarbeitern gelten zahlreiche Sonderregelungen. Insbesondere besteht ein Sonderkündigungsschutz, der bei einer beabsichtigten Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts vorsieht.

Bild Chef schreibt Arbeitszeugnis, Anwalt Hilden

Arbeitsverträge

Grundsätzlich finden auf ein Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Es können zum Teil aber auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken. Insbesondere sollte regelmäßig anhand der der aktuellen Rechtsprechung überprüft werden, ob bestimmte Regelungen im Arbeitsvertrag noch wirksam sind.

Zeugnis Arbeitsvertrag Anwalt Hilden

Zeugnis

Beim qualifizierten Zeugnis muss neben Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung erfolgen. Der Arbeitgeber ist zur Verwendung einer wohlwollenden Zeugnissprache verpflichtet. Diese „Zeugnissprache“ führt häufig zu Unsicherheiten. Lassen Sie sich beraten, um sicher zu sein!