Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht?
Wir sind Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hilden
Hohe fachliche Qualität und präzise Arbeitsweise
Persönliche und individuelle Betreuung von Anfang an
Durchsetzungsstark, leidenschaftlich & kompetent
Sie haben eine Abmahnung, Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?
Mit dem notwendigen Verhandlungsgeschick verhelfen wir Ihnen zum
bestmöglichen Ergebnis.
02103 249555Astrid Bösch
Fachanwältin für ArbeitsrechtFachanwältin für Erbrecht VITA
Nadja Kalagi, LL.M.
Fachanwältin für ArbeitsrechtFachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Strafrecht VITA
Sie benötigen Hilfe bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesen Themen in unserer Kanzlei.
Kontakt aufnehmen →Unsere Kernkompetenzen
Kündigung
Bei einer Kündigung müssen nicht nur formelle Voraussetzungen berücksichtigt werden, sondern auch von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze. Jede Kündigung ist ein Einzelfall und muss anhand der konkreten Gegebenheiten überprüft werden. Wir beraten Sie gerne.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Entsprechend kann auch der Inhalt frei verhandelt werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken. Bei Unkenntnis besteht die Gefahr, dass nachteilige Folgen eintreten nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Abmahnung
Eine Abmahnung muss bestimmte Formvorschriften einhalten und auch inhaltlich zutreffend sein. Ist eine Abmahnung formell fehlerhaft oder inhaltlich unrichtig, kann ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bestehen, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Abfindung
Wir beraten Sie gerne über das Thema Abfindungszahlungen, über Ihre Aussichten im Rahmen einer Verhandlung und steigen auf Wunsch als Ihr Vertreter in die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – ein.
Krankheit
Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, prüft der Arbeitgeber die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Längere Zeiten von Arbeitsunfähigkeit können allerdings auch Grund für eine Kündigung sein. Wir beraten Sie hierzu gerne
Betriebsübergang
Der Betriebsübergang an sich ist kein Grund für eine wirksame Kündigung, weder für den alten, noch den neuen Arbeitgeber. Möglich ist jedoch eine Kündigung aus anderen Gründen. Bleibt das Arbeitsverhältnis ungekündigt, tritt der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein. Im Vorfeld eines Betriebsübergangs sind die Mitarbeiter über zahlreiche rechtliche Folgen zu informieren.
Wir können Ihnen helfen, wenn es um Krankheit am Arbeitsplatz geht.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt aufnehmen →Schwerbehinderung
Bei schwerbehinderten Mitarbeitern gelten zahlreiche Sonderregelungen. Insbesondere besteht ein Sonderkündigungsschutz, der bei einer beabsichtigten Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts vorsieht.
Arbeitsverträge
Grundsätzlich finden auf ein Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Es können zum Teil aber auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Dies birgt Chancen, aber auch Risiken. Insbesondere sollte regelmäßig anhand der der aktuellen Rechtsprechung überprüft werden, ob bestimmte Regelungen im Arbeitsvertrag noch wirksam sind.
Zeugnis
Beim qualifizierten Zeugnis muss neben Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung erfolgen. Der Arbeitgeber ist zur Verwendung einer wohlwollenden Zeugnissprache verpflichtet. Diese „Zeugnissprache“ führt häufig zu Unsicherheiten. Lassen Sie sich beraten, um sicher zu sein!