Trennungsberatung
Was bedeutet eine Trennung? Kann ich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses getrennt leben?
→ Unter einer Trennung versteht der Gesetzgeber eine Trennung von "Tisch und Bett". Die Eheleute dürfen keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr vornehmen. Dies kann theoretisch auch innerhalb des gemeinsam bewohnten Hauses oder der Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass beide Eheleute quasi ihr eigenes Leben weiterführen, ohne für den anderen Ehegatten zu kochen, zu putzen, usw.
Gerät die Partnerschaft in eine Krise, ist das Bedürfnis groß, sich über die weitreichenden Folgen einer Trennung zu informieren: Welche Unterhaltsansprüche bestehen? Wie werden der gemeinsame Besitz und das Vermögen verteilt? Was bedeutet eine Scheidung für meine Rentenansprüche? Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Kann ich das Verfahren durch eine notarielle Vereinbarung beschleunigen?
Um während der emotional belastenden Trennungszeit die Voraussetzungen für eine optimale Lebens- und Vermögenslage nach der Scheidung zu schaffen, ist es wichtig, einen vertrauensvollen Rechtsberater an der Seite zu haben.
Wir begleiten Ihr persönliches Anliegen kompetent mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick.
Scheidungsberatung
Wann kann ich mich scheiden lassen?
→ Für eine Scheidung ist eine Trennung der Eheleute von mindestens einem Jahr notwendig. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.
Ohne einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht wird keine Entscheidung über die Scheidung der Ehe getroffen. Die Antragstellung muss durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres empfiehlt es sich, Beratung bei einem Anwalt einzuholen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Scheidungsverfahren
Brauche ich bei einer Scheidung immer zwei Anwälte?
→ Für eine einvernehmliche Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte von einem Anwalt vertreten wird. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellen will, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte braucht keine anwaltliche Vertretung, kann dann aber lediglich der Scheidung zustimmen, da er/sie keine eigenen Anträge ohne Anwalt stellen kann.
Für eine einvernehmliche Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte von einem Anwalt vertreten wird. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellen will, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte braucht keine anwaltliche Vertretung, kann dann aber lediglich der Scheidung zustimmen, da er/sie keine eigenen Anträge ohne Anwalt stellen kann.
Unterhaltsberechnung
Bekomme ich auch rückwirkend Unterhalt?
→ Bei Unterhaltsansprüchen ist zu beachten, dass diese nicht automatisch entstehen. Unterhalt muss geltend gemacht werden. Solange der andere Ehegatte keine Aufforderung zur Zahlung oder zumindest zur Auskunftserteilung erhält, ist er auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Aus diesem Grund kann man auch keinen rückwirkenden Unterhalt fordern. Daher ist es wichtig, nach einer tatsächlichen Trennung umgehend anwaltlichen Rat einzuholen, damit keine Zahlungsansprüche verloren gehen.
Inwieweit Ihnen ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt zusteht, muss durch Einholung der Auskunft über die Einkünfte geklärt werden. Ob tatsächlich ein Zahlungsanspruch besteht, kann erst nach genauer Überprüfung ermittelt werden. Wichtig ist, dass in Hinblick auf den Trennungsunterhalt eine Verzichtserklärung nicht möglich ist. Um hier die weitere Vorgehensweise einschätzen zu können, ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Zugewinnausgleich
Was bedeutet Zugewinn?
→ Zugewinn bedeutet die Möglichkeit, einen eventuellen vermögensrechtlichen Ausgleich gegenüber dem Ehegatten geltend zu machen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eheleute keine andere Vereinbarung in Form eines notariellen Vertrages getroffen haben. Beim Zugewinn werden die Vermögenswerte der Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Ende der Ehezeit miteinander verglichen. Derjenige, der bei Ende der Ehezeit einen Überschuss hat, muss diesen mit dem Ehepartner teilen.
Unsicherheit besteht vielfach darüber, welche Vermögenspositionen als Vermögenswert im Rahmen des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden und welche nicht. So wissen viele Eheleute nicht, dass beispielsweise das Erbe, das ihnen zusteht, im Rahmen der Zugewinnberechnung zumeist als Anfangsvermögen bewertet wird. Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich, damit eine genaue Bewertung erfolgen kann.
Sorgerecht
Was passiert mit dem Sorgerecht für unsere gemeinsamen Kinder bei der Scheidung?
→ Bei der Scheidung verbleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Eine Scheidung greift nicht in das gemeinsame Sorgerecht der Eheleute ein. Nur wenn eines der Elternteile einen separaten Antrag betreffend des Sorgerechts stellt, wird das Gericht über die Frage des Sorgerechts entscheiden.
Nach einer Trennung der Eltern sind die Kinder zumeist hin- und hergerissen. Klar ist jedoch meistens, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und leben. Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, hat das Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin wohnen und leben, zumeist die Entscheidung über die alltäglichen Dinge zu treffen. Das gemeinsame Sorgerecht kann durch einen Antrag bei Gericht aufgehoben werden. Es gibt Teilbereiche des Sorgerechtes, die insgesamt auf ein Elternteil übertragen werden können. Für die nähere Beurteilung bedarf es einer Überprüfung der Gesamtsituation und Beratung durch einen Rechtsanwalt.