Die Bedeutung der Patientenverfügung während der Pandemie
Die Welt befindet sich in einer Pandemie und es werden täglich neue Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern. Welche Vorsorge sollte aus rechtlicher Sicht getroffen werden, für den Fall, dass man an Covid erkrankt? Nicht nur während der Pandemie, sondern bereits seit einigen Jahren spielen Patientenverfügungen eine wichtige Rolle bei dem Thema Vorsorge im Falle von Krankheit.
Welche Fragen beantwortet dieser Beitrag?
- Wofür benötige ich eine Patientenverfügung?
- Wer kann eine Patientenverfügung verfassen und wann wird diese beachtet?
- Welche Bedeutung hat eine Patientenverfügung bei einer Covid-19-Erkrankung?
- Was ist, wenn Sie bereits über eine Patientenverfügung verfügen?
- Was passiert, wenn ein behandelnder Arzt die Patientenverfügung nicht beachtet?
1. Wofür benötige ich eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legt man fest, wie man behandelt werden möchte oder welche Behandlungen unterlassen werden sollen, für den Fall, dass man zu einem späteren Zeitpunkt nicht dazu in der Lage sein sollte, diesen Willen eigenständig zu äußern.
2. Wer darf eine Patientenverfügung verfassen und wann wird diese beachtet?
Eine Patientenverfügung kann jeder einwilligungsfähige Volljährige verfassen für den Fall, dass er in einen Zustand verfällt, indem er entscheidungsunfähig wird oder sein gesundheitlicher Zustand sich so verschlechtert, dass er nicht in vollem Bewusstsein entscheiden kann.
Kinder können keine Patientenverfügung wirksam errichten. Nach § 1901a Abs. 1 S. 1 BGB 🔗 muss der Verfasser einer Patientenverfügung volljährig sein.
3. Welche Bedeutung hat eine Patientenverfügung bei einer Covid-19-Erkrankung?
Im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung wird eine Patientenverfügung bedeutsam, wenn medizinische Maßnahmen wie die Behandlung auf der Intensivstation oder auch eine künstliche Wiederbeatmung notwendig werden können. Insbesondere Personen, welche zur Risikogruppe bei einer Covid-19-Infizierung zählen, sollten sich für den Ernstfall beraten lassen. Hierbei sollte konkret beschrieben werden, für welche Behandlungssituation die Patientenverfügung gelten soll. Dazu zählt die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf eine künstliche Ernährung oder Beatmung sowie Flüssigkeitszufuhr.
4. Was ist, wenn Sie bereits über eine Patientenverfügung verfügen?
Auch wenn Sie bereits eine Patientenverfügung haben, kann eine Ergänzung oder Anpassung dieser sinnvoll sein. Dabei können konkrete Beschreibungen in bestimmten Behandlungssituation wie in dem Fall der Verlegung in ein Krankenhaus getroffen werden.
5. Was passiert, wenn ein behandelnder Arzt die Patientenverfügung nicht beachtet?
Für den Fall, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, kann nicht garantiert werden, dass ein behandelnder Arzt sich auch an die von Ihnen gewünschten Verfügungen hält. Eine Patientenverfügung ist aber gemäß §1901a BGB rechtlich bindend, sodass eine der Verfügung widersprechende Behandlung eine Körperverletzung durch den Arzt darstellt. Aufgrund einer Körperverletzung hat der Patient – oder dessen Rechtsnachfolger – Anspruch auf Schmerzensgeld sowie auch Schadensersatz.
Fachanwälte für Medizinrecht und Erbrecht
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