Erneut eine der Top-Kanzleien für Erbrecht

Auch in diesem Jahr wurde Bösch & Kalagi Rechtsanwälte zu einer der Top-Kanzleien im Erbrecht in dem Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche 🔗 benannt.

Die Auszeichnungen vergibt das Wirtschaftsmagazin einmal jährlich. Hierfür befragte das Handelsblatt Research Institute (HRI) 2024 mehr als 1600 Juristen aus 248 Kanzleien deutschlandweit. Im Anschluss an die Befragung bewerten dann Juroren die vorgeschlagenen Kanzleien, bzw. Juristen. Unter den Juroren für Erbrecht saßen renommierte Unternehmensjuristen und ein Schriftsteller der Juristenzeitung NZA.

Neben der Kanzlei wurde auch Rechtsanwältin Astrid Bösch 🔗 als besonders empfohlene Anwältin für Erbrecht 🔗 ausgewiesen.

Und das zu Recht. Neben Ihrer Tätigkeit als Dozentin und Testamentsvollstreckerin berät Rechtsanwältin Bösch seit 2005 ihre Mandanten mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Ihr Schwerpunkt liegt dabei als Fachanwältin für Erbrecht auf dem Gebiet der Vorsorge, der Testamentsgestaltung und der Vermögensnachfolge. Als gelernte Bankkauffrau beachtete sie neben der emotionalen Seite eines Falls, stets auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte.

Sie haben eine Frage im Erbrecht? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02103 995 41 72 und vereinbaren einen Beratungstermin.

Neben Erbrecht ist unsere Kanzlei auch tätig in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht 🔗 und Familienrecht 🔗.

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