Steht mir die Pauschale auch zu, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlt habe?
Ja. Das Finanzgericht Münster hat ausdrücklich bestätigt, dass Sie nicht zwingend die Bestattungskosten getragen haben müssen. Es genügt, wenn Ihnen andere Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung oder Regelung des Nachlasses entstanden sind.