Wertbildende Faktoren im Nachlassverzeichnis

Der testamentarische Erbe ist gemäß § 2314 BGB 🔗 verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen.

Hierfür hat er ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in welchem er alle Nachlassgegenstände und -verbindlichkeiten auflistet. Auch hat der Erbe die wertbildenden Faktoren der Nachlassgegenstände offenzulegen. Ohne genaue Kenntnis von Bestand und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil nicht beziffern und durchsetzen.

Doch was sind wertbildende Faktoren?

Wertbildende Faktoren einer Sache sind solche Kriterien, die den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, den Wert der Sache einzuschätzen, bzw. zu ermitteln.

Beispiele:

Immobilien/Grundstücke

  • Lage (Bezeichnung in öffentlichen Büchern) und Größe des Grundstücks
  • Angabe ob Bau- oder Brachland
  • Art der Bebauung (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Stall oder Miteigentumsanteil bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft)
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie
  • aktuelle Instandhaltungs-/Sanierungsarbeiten

Ein zeitnah nach dem Erbfall erzielter Verkaufserlös ist nach der BGH-Rechtsprechung grds. als zuverlässigerer, realitätsnäherer Wertbestimmungsfaktor maßgeblich (Urteil des BGH vom 24.03.1993, Az. IV ZR 291/91).

Betrieb/Unternehmen/ Gesellschaftsbeteiligung

  • Firmenname
  • Sitz des Unternehmens
  • Art der Unternehmenstätigkeit
  • Umsatz des Unternehmens sowie
  • ggf. Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung

Fahrzeuge

  • Hersteller
  • Modell
  • Sonderausstattung
  • Baujahr, Erstzulassung
  • Kilometerstand
  • Neupreis
  • Zustand (z.B. Unfallfahrzeug)

 

Weitere Wertgegenstände

Münz- und Briefmarkensammlungen, Edelmetalle, Teppiche

  • Münzen: Alter, Herkunft, Material
  • Briefmarken: Alter, Herkunft
  • Edelmetalle: Material (z.B. Platin, Gold, Silber)
  • Teppiche: Größe, Muster, Art (z.B. Orientteppich, Perserteppich)

Kunstgegenstände

  • Urheber/Maler
  • verwendetes Material (z.B. Ölbild); Untergrund (z.B. Leinen, Hartfaser)
  • Motiv

Schmuck und Uhren

  • Material (z.B. 750er Platin, 585er Gold)
  • Gewicht
  • Steinbesatz
  • Hersteller (z.B. Rolex)

Sie sind Erbe und fragen sich, ob eine Belegvorlagepflicht besteht? Lesen Sie hier nach 🔗

Es bestehen offene Fragen zum Thema Pflichtteil, melden Sie sich gerne telefonisch unter 02103 995 41 72.