Nein. Dafür sind keine Eintragungen in der Erbschaftsteuererklärung erforderlich. Die Pauschale hat das Finanzamt automatisch zu berücksichtigen.
Nein. Dafür sind keine Eintragungen in der Erbschaftsteuererklärung erforderlich. Die Pauschale hat das Finanzamt automatisch zu berücksichtigen.