Kurzarbeitergeld – Erhöhung & Hinzuverdienstmöglichkeiten für alle Berufe

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II 🔗) zugestimmt.

Erhöhung Kurzarbeitergeld

Insbesondere für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhöht sich das Kurzarbeitergeld

  • ab dem vierten Monat des Bezugs des Kurzarbeitergelds um 10 Prozent, d.h. auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent;
  • ab dem siebten Bezugsmonat Kurzarbeitergeld um 20 Prozent, d.h. auf 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies soll vorerst bis längstens 31. Dezember 2020 gelten.

Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten ab Mai für alle Berufe

Seit März 2020 galt, dass Personen, die nach Beginn der Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen, so viel hinzuverdienen dürfen, bis sie 100 % ihres normalen Einkommens erreicht haben. Erst dann wird das Kurzarbeitergeld gekürzt. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Ab Mai 2020 gilt diese  Hinzuverdienstmöglichkeit für alle Berufe. Die Änderung tritt nach der Verkündung in Kraft. Damit ist der verbesserte Hinzuverdienst bereits ab Mai 2020 für alle Arbeitnehmer möglich.

Verlängertes Arbeitslosengeld – Das Sozialschutzpaket II sieht außerdem ein um drei Monate verlängertes Arbeitslosengeld vor.


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