Kreditverträge sind widerrufbar 

Seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge, insbesondere Immobiliendarlehen, Autokredit und Leasing sind betroffen.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 26.03.2020 🔗, dass Kreditverträge, die im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung lediglich auf § 492 Abs. 2 BGB verweisen, nicht dem Erfordernis genügen, die Verbraucher in klarer, prägnanter Form über die Frist und die weiteren Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.

Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher?

Seit 2010 abgeschlossene Kreditverträge können auch heute noch widerrufen werden.

Warum? Die Widerrufsfristen zahlreicher Kreditverträge, wozu insbesondere Immobilienkredite und Autokredite zählen, haben nicht zu laufen begonnen, weil die Widerrufsbelehrung unzureichend ist.

In Anbetracht der derzeitigen günstigen Zinsen kann durch Umschuldung auf diese Weise viel Geld gespart oder es können beispielsweise unliebsame Dieselfahrzeuge zurückgegeben werden.

Jeder Kreditvertrag ist widerrufbar

Betroffen ist jeder Verbraucherkreditvertrag , d.h. Verträge, die zwischen einer Bank und einem Privatmann (dem sogenannten Verbraucher) geschlossen worden sind. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde insbesondere in Verträgen über Immobiliendarlehen, bei Autofinanzierungen inklusive Leasing verwendet. Aber auch Konsumkredite etwa für Urlaub, Laptops oder sonstige Ratenzahlungskredite sind betroffen.

Die intransparente Belehrung wurde in Millionen Verbraucherdarlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 geschlossen worden sind, verwendet.

Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, sind betroffen.