Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod?

Das Smartphone, die E-Mail-Adresse, das Social-Media-Profil, Online-Banking, Streamingdienste, Clouddienste – unser Leben ist heute in weiten Teilen digitalisiert. Doch was passiert mit diesen Online-Konten und digitalen Daten, wenn man stirbt? Der digitale Nachlass betrifft heute nahezu jeden.

Der BGH hat in einem Urteil festgestellt, dass „beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf dessen Erben übergeht. Dem Zugang zum Benutzungskonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.“ (BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17 🔗)

Im folgenden Beitrag erklärt eine Fachanwältin für Erbrecht aus Hilden, welche Probleme in der Praxis auftreten und wie Sie Ihren digitalen Nachlass sinnvoll regeln sollten.

Was bedeutet „digitaler Nachlass“?

Der digitale Nachlass umfass sämtliche (immaterielle) Daten, Rechte und Pflichten, die eine Person in der digitalen Welt hinterlässt. Hierbei sind nicht nur E-Mail-Konten und Online-Banking umfasst, sondern auch Streamingdienste, berufliche Netzwerke, Smart Home und Wearables (z.B. Smartwatches). Dieser geht im Wege der erbrechtlichen Rechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Das bedeutet, die Erben erhalten einen Anspruch auf Zugang zu den Online-Konten des Verstorbenen, wenn zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde.

Warum ist der digitale Nachlass heute unverzichtbar?

Physische Dokumente sind in der Regel leicht zu finden. Digitale Zugänge bleiben dabei jedoch oft verborgen. Verstirbt nun ein Benutzer, dann erlischt sein Konto nicht automatisch. Werden die Erben nicht „aktiv“, dann „lebt“ das digitale Profil, also auch Verträge, weiter. Digitale Daten gehen verloren und/oder verursachen Kosten.

Wie regelt man den digitalen Nachlass richtig?

Online-Konten sind immer passwortgeschützt, genauso wie häufig Computer. Handys benötigen eine PIN. Ohne Kennwort bekommen die Erben erstmal keinen Zugriff auf die Daten des Verstorbenen. Deshalb ist es wichtig, hier vorzusorgen.

Regeln Sie mit Hilfe einer Nachlassvollmacht schriftlich, wer nach dem Tod auf welche Konten zugreifen darf. Entscheiden Sie, was mit welchen Daten geschehen soll. Was soll gelöscht werden? Haben Sie hierfür eine technisch versierte Vertrauensperson? Erstellen Sie vorsorglich eine übersichtliche Liste aller Konten, Verträge und digitalen Werte, und zwar mit dazugehörigen Passwörtern. Doch wo wird diese Liste aufbewahrt, dass sie im Bedarfsfall aufgefunden wird – aber nicht (zu Lebzeiten) in die falschen Hände gerät?

Auch in einem Testament kann festgelegt werden, wer welche digitalen Daten verwalten, löschen oder erhalten soll.

Sie möchten sich informieren, wie Sie Ihren (digitalen) Nachlass regeln können? Unsere Fachanwältin für Erbrecht🔗, Astrid Bösch🔗 ist zugleich zertifizierte Testamentsvollstreckerin und berät Sie gerne zu diesem Thema. Einen Erstberatungstermin können Sie unter 02103 995 41 72 abstimmen.

_________________________

Weitere interessante Beiträge auf unserem Blog zum Nachlass:

Die gesetzliche Erbfolge 🔗

Brauche ich ein Testament? 🔗

Nachlassinsolvenz – kann man Schulden erben? 🔗