Kann man Schulden erben?

Wer erbt, der erhält nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden. Grund dafür ist die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB 🔗: mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes (Erbschaft) auf einen oder mehrere Personen (Erben) über. Auch (Nachlass-)Verbindlichkeiten sind Teil der Erbschaft. Dazu gehören auch die Schulden der Person die verstirbt.

Welche Schulden kann man erben?

Grundsätzlich sind alle Schulden Teil der Erbschaft. Woher diese stammen ist dabei irrelevant. Man unterscheidet hierbei zwischen Erblasserschulden und Erbfallschulden.

Erblasserschulden sind solche, die vom Erblasser herrühren. Diese Schulden sind bereits zu Lebzeiten entstanden und gehen mit dem Erbfall auf den oder die Erben über.

Beispiele:

  • Steuerschulden
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • Schadensersatzansprüche des Vermieters (insb.: Mietschulden, nicht vorgenommene fällige Schönheitsreparaturen)

Erbfallschulden hingegen sind solche, die aufgrund des Erbfalls entstanden sind, heißt sie sind nicht zu Lebzeiten des Erblassers entstanden, sondern erst nach dem Todesfall. Mit dem Tod gehen diese dann auf den Erben über.

Beispiele:

  • Bestattungskosten
  • Zugewinnausgleich des überlegenden Ehegatten
  • Pflichtteilsansprüche
  • Vermächtnisse
  • Erbschaftssteuer

Um unliebsame Überraschungen im Fall einer Erbschaft zu vermeiden, ist es ratsam im Vorfeld einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ist der Todesfall bereits eingetreten, ist es wichtig schnell zu handeln. Gehören tatsächlich Schulden zur Erbschaft und ist der Nachlass deshalb verschuldet, gibt es unter anderem die Möglichkeit einer Erbausschlagung, die Nachlassverwaltung und die Einleitung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Welche Maßnahme gegebenenfalls die Richtige ist, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab. So ist die Ausschlagung beispielsweise nur innerhalb von einer Frist von sechs Wochen möglich.

Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt und holen sich rechtlichen Rat. Unsere Fachanwältin 🔗 für Erbrecht 🔗 steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Rufen Sie uns an unter 02103 995 41 70 und vereinbaren einen Beratungstermin.

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