Ja. Auch als Nacherbin oder Nacherbe können Sie die volle Pauschale in Ihrer Erbschaftsteuererklärung geltend machen, sofern Ihnen nachweisbar eigene Kosten für die Abwicklung des Erbfalls entstanden sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Pauschbetrag sowohl dem Vorerben als auch dem Nacherben zusteht, da Vor- und Nacherbschaft erbschaftsteuerrechtlich als zwei getrennte Erbfälle gelten.