Die Erbfallkostenpauschale wird nach der Erbquote unter allen Miterben aufgeteilt. Wenn Sie zum Beispiel zu 1/3 Erbe geworden sind, können Sie 5.000 in ihrer Erbschaftssteuererklärung geltend machen.
Die Erbfallkostenpauschale wird nach der Erbquote unter allen Miterben aufgeteilt. Wenn Sie zum Beispiel zu 1/3 Erbe geworden sind, können Sie 5.000 in ihrer Erbschaftssteuererklärung geltend machen.